Unsere Leistungen beim Pflegedienst Walz
01
Behandlungspflege(SGB V)
Die Behandlungspflege umfasst medizinische Leistungen, die von qualifizierten Pflegekräften nach ärztlicher Verordnung durchgeführt werden. Sie dient dazu, Krankheiten zu behandeln, Beschwerden zu lindern und Krankenhausaufenthalte zu vermeiden. Unsere examinierten Pflegekräfte übernehmen diese Aufgaben zuverlässig und fachgerecht – direkt bei Ihnen zu Hause.
- Verabreichung von Medikamenten
- Wundversorgung und Verbandwechsel
- Blutzucker- und Blutdruckmessung
- Injektionen (z. B. Insulin)
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Versorgung von chronischen Wunden
Wir arbeiten eng mit Ihrem Hausarzt und anderen medizinischen Fachkräften zusammen, um eine optimale Versorgung sicherzustellen.
Kostenübernahme
Die Behandlungspflege wird in der Regel von der Krankenkasse übernommen, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.
02
Grundpflege(SGB XI)
Die Grundpflege umfasst alle unterstützenden Maßnahmen im Alltag, die dazu beitragen, die Selbstständigkeit und Lebensqualität pflegebedürftiger Menschen zu erhalten. Sie richtet sich an Personen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Einschränkungen Hilfe bei täglichen Aktivitäten benötigen. Unsere Pflegekräfte gehen dabei einfühlsam und respektvoll auf Ihre individuellen Bedürfnisse ein – immer mit dem Ziel, Ihre Würde und Gewohnheiten zu bewahren.
- Unterstützung bei der Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden)
- Hilfe beim An- und Auskleiden
- Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
- Hilfe bei der Mobilität (Aufstehen, Gehen, Umlagern)
- Unterstützung bei der Toilettennutzung und Inkontinenzversorgung
- Förderung der Selbstständigkeit im Alltag
Wir passen alle Leistungen individuell an Ihre persönliche Situation an und beziehen Angehörige auf Wunsch mit ein.
Kostenübernahme
Die Grundpflege wird in der Regel von der Pflegekasse übernommen, sofern ein anerkannter Pflegegrad vorliegt. Gerne beraten wir Sie zu Ihren Ansprüchen und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
info zu den verschiedenen Pflegegraden
Pflegegrad 1-5
01
Pflegegrad 1
Pflegegrad 1 gilt bei geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Der Alltag ist meist noch gut allein machbar, es besteht aber erster Unterstützungsbedarf.
- 131 € Entlastungsbetrag monatlich (z. B. Haushaltshilfe, Betreuung)
- Zuschüsse für Pflegehilfsmittel
- bis zu 4.000 € für Wohnraumanpassung
- Pflegeberatung & Beratungseinsätze
Wofür genutzt?
Zur frühen Unterstützung im Alltag, Entlastung von Angehörigen und um den Alltag trotz leichter Einschränkungen besser zu bewältigen.
02
Pflegegrad 2
Pflegegrad 2 liegt vor bei einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Es besteht regelmäßig Unterstützung im Alltag.
- ca. 347 € Pflegegeld oder
- bis zu 796 € Pflegeleistungen (Pflegedienst)
- 131 € Entlastungsbetrag monatlich
- Zuschüsse für Pflegehilfsmittel
- bis zu 4.000 € für Wohnraumanpassung
- Pflegeberatung & Beratungseinsätze
Wofür genutzt?
Für regelmäßige Hilfe im Alltag, z. B. bei Körperpflege, Haushalt oder Betreuung – meist durch Angehörige oder ambulante Pflegedienste.
03
Pflegegrad 3
Pflegegrad 3 bedeutet eine schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Es besteht regelmäßiger und umfangreicher Unterstützungsbedarf im Alltag.
- ca. 599 € Pflegegeld oder
- bis zu 1.497 € Pflegesachleistungen (Pflegedienst)
- 131 € Entlastungsbetrag monatlich
- Zuschüsse für Pflegehilfsmittel
- bis zu 4.000 € für Wohnraumanpassung
- Pflegeberatung & Beratungseinsätze
Wofür genutzt?
Für tägliche Unterstützung durch Angehörige oder Pflegedienste, z. B. bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität und Haushaltsaufgaben – oft mehrmals täglich notwendig.
04
Pflegegrad 4
Pflegegrad 4 bedeutet eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Der Pflegebedarf ist sehr hoch und besteht meist täglich und rund um die Uhr.
- ca. 800 € Pflegegeld oder
- bis zu 1.859 € Pflegeleistungen (Pflegedienst)
- 131 € Entlastungsbetrag monatlich
- Zuschüsse für Pflegehilfsmittel
- bis zu 4.000 € für Wohnraumanpassung
- Pflegeberatung & Beratungseinsätze
Wofür genutzt?
Für intensive tägliche Pflege und Betreuung, z. B. komplette Unterstützung bei Körperpflege, Mobilität, Ernährung und häufige Einsätze eines Pflegedienstes oder Angehörigen rund um die Uhr.
05
Pflegegrad 5
Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad bei besonders schwerer Beeinträchtigung und besonderen Anforderungen an die Pflege.
- ca. 990 € Pflegegeld oder
-
bis zu 2.299€
Pflegeleistungen (Pflegedienst) - 131 € Entlastungsbetrag monatlich
- Zuschüsse für Pflegehilfsmittel
- bis zu 4.000 € für Wohnraumanpassung
- Pflegeberatung & Beratungseinsätze
Wofür genutzt?
Für komplette, sehr intensive Pflege, oft mit komplexen gesundheitlichen Einschränkungen. Meist ist eine durchgehende Betreuung durch Pflegedienst und/oder Angehörige notwendig.
