Leistungen
Behandlungspflege – medizinische Versorgung unabhängig vom Pflegegrad
Medikamentengabe
– Verabreichung von Tabletten, Tropfen, Salben
Injektionen
– Insulin- oder Thrombosespritzen
Wundversorgung
– Anlegen und Wechseln von Verbänden
– Versorgung chronischer oder postoperativer
Wunden
Blutzucker- und Blutdruckkontrolle
Katheter- und Stomaversorgung
Kompressionsstrümpfe/-verbände anlegen
Parenterale Ernährung
– Vorbereitung und Verabreichung über Infusion
– Überwachung der Zufuhr gemäß ärztlicher Anordnung
Weitere ärztlich verordnete Maßnahmen
– Durchführung individueller Behandlungsmaßnahmen nach Verordnung
– Enge Zusammenarbeit mit Ärzten und Angehörigen zur optimalen Versorgung
Die Behandlungspflege umfasst medizinisch notwendige Maßnahmen, die auf ärztliche Verordnung hin von examiniertem Pflegefachpersonal durchgeführt werden. Sie ist unabhängig vom Pflegegrad und kann von jeder Person in Anspruch genommen werden, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt.
Grundpflege (SGBXI)
Körperpflege
– Waschen, Duschen, Baden
– Zahnpflege, Kämmen, Rasieren
– Hautpflege
Mobilität
– Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen
– An- und Auskleiden
– Lagerung und Positionswechsel
Ernährung
– Zubereitung mundgerechter Nahrung
– Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
Ausscheidung
– Hilfe beim Toilettengang
– Unterstützung beim Wechseln von Inkontinenzmaterial
– Hilfe bei der Darm- oder Blasenentleerung
Grundpflege (SGB XI)
Die Grundpflege umfasst alle regelmäßig wiederkehrenden pflegerischen Maßnahmen des täglichen Lebens – wie Körperpflege, Mobilität, Ernährung und Hilfe bei der Ausscheidung. Sie richtet sich nach dem individuellen Pflegebedarf und wird im Rahmen eines Pflegegrads von der Pflegeversicherung übernommen. Ziel ist es, die Selbstständigkeit und Lebensqualität in der häuslichen Umgebung bestmöglich zu erhalten.
Betreuung (SGB XI §45)
Im Rahmen der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI bieten wir individuelle Unterstützung für Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad an. Ziel ist es, pflegebedürftige Menschen im Alltag zu begleiten, ihre Selbstständigkeit zu fördern und pflegende Angehörige zu entlasten.
Hauswirtschaftliche Versorgung (SGB V)
Die hauswirtschaftliche Versorgung unterstützt Pflegebedürftige im Alltag und hilft dabei, ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung aufrechtzuerhalten. Unsere Mitarbeitenden übernehmen Tätigkeiten wie Wohnungsreinigung, Wäschepflege, Einkäufe und die Zubereitung einfacher Mahlzeiten – zuverlässig, diskret und individuell angepasst an Ihre Bedürfnisse. Die Leistungen können je nach Situation über die Pflegekasse (SGB XI) oder die Krankenkasse (SGB V) abgerechnet werden.
Nachweis über einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen oder anderen nicht-professionellen Helfern versorgt werden, sind laut § 37 Abs. 3 SGB XI verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen Beratungsbesuch durch einen zugelassenen Pflegedienst durchführen zu lassen.
Die Häufigkeit der Beratung richtet sich nach dem Pflegegrad:
Pflegegrad 2 und 3: mindestens alle 6 Monate
Pflegegrad 4 und 5: mindestens alle 3 Monate
Für Pflegegrad 1 ist der Besuch freiwillig, wird jedoch empfohlen
24/7 Rufbereitschaft
Unsere 24-Stunden-Rufbereitschaft bedeutet, dass unser Pflegedienst rund um die Uhr – an 7 Tagen die Woche – telefonisch erreichbar ist. Nur In dringenden Fällen oder bei unvorhergesehenem Pflegebedarf kann jederzeit qualifiziertes Personal verständigt werden, um schnelle Hilfe zu leisten oder notwendige Maßnahmen zu koordinieren.
So schaffen wir Sicherheit – für Pflegebedürftige und Angehörige – Tag und Nacht.